AGB - Unsere Allgemeinen Reisebedingungen im Überblick:
Allgemeine Reisebedingungen
Die Allgemeinenen Reisebedingungen sind die gegenseitige Geschäftsgrundlage zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie bieten eine beiderseitige Sicherheit, dass die zugesagten und vereinbarten Reiseleistungen eingehalten werden. Auf der anderen Seite geht ihr wiederum auch die Verpflichtung ein, euch an bestimmte Punkte zu halten!
Solltet ihr zu einem oder mehreren Punkten Fragen haben, so zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags, aufgrund
der ihm im aktuellen Katalog genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich
an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, mittels Buchungsantrag oder über Internet erfolgen. Bei elektronischer
Buchungsanfrage bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags
dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist der Veranstalter
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung (siehe u.a. Buchungsformular)
übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen der jam reisen GmbH beträgt ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zum Buchungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot der jam reisen GmbH vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung
gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung
(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens
26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leisten, wobei die Aushändigung des Sicherungsscheines
(gemäß § 651 k BGB) erfolgt. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter
/ Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.
2.2. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt fällig Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle Reiseteilnehmer.
2.3. Für den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt werden, wegen
derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer
Anspruch gegen die INSOLVENZVERSICHERUNG begründet.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in
diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein
(1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom
Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gepäckmasse sind 80x40x40 cm.
3.3. Die Durchführung der von der jam reisen GmbH oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleister angebotenen
Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen
erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der jam reisen GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten,
vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Erbringt der Veranstalter als Reiseveranstalter
Fremdleistungen soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hingewiesen wird, haftet der Veranstalter daher nicht für Durchfürung dieser Fremdleistungen.
Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die
dem Reisenden übe mittelt werden.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Veranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl
von 20 Personen nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der jam reisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen
zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der jam reisen GmbH
herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich
die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf
den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den
Veranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese
Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der jam reisen GmbH gegenüber geltend zu machen.
Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen
schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren
Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Maßgebend für den
Reiserücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Rücktritt bis neun Monate vor Reisebeginn pauschal 25 €
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises,
Rücktritt von 44 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
Rücktritt von 34 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,
Rücktritt 21 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,
am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises. Bei Flugvermittlung gelten gesonderte Stornobedingungen/-
Staffeln der Fluggesellschaften. Häufig sind hier 100% des Flugpreises fällig, unabhängig vom Reiseantritt.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.4. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Bei Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu
besetzen.
5.7 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages
schriftlich hingewiesen wird.
5.8. Umbuchung: Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach
5.2. berechnet.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt
pro Kunden erheben.
Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
(Charter) bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 €
b) bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, sofern überhaupt möglich, unter Zugrundelegung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusätzlich zu diesen Umbuchungs-/Stornogebühren
der Fluggesellschaft wird hier eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25 € durch den Veranstalter erhoben.
c) bei Buspauschalreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 €
d) Änderungen von 45 Tage vor Reiseantritt bis zum Tage des Reiseantritts sind ausschließlich als Stornierung gemäß
5.2 möglich.
5.9. Ersatzperson: Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme
des Dritten Mehrkosten entstehen oder wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht
genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden
bei Busreisen 25 € in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Die Namensänderung bei
Flugreisen mit vermittelten Flügen erfolgt nach
5.8. Bei Flugreisen mit vermittelten Flügen gelten gesonderte Stornobedingungen/
Staffeln der Fluggesellschaften. Häufig sind hier 100% des Fluges fällig, unabhängig vom Reiseantritt.
6. Haftung
6.1. Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden
bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und
Reise 4.090,34 €. Liegt der Reisepreis über 1.363,10 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch
gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen
von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach
USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter
in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
8. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck-
und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmerhaftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten
Sachen verursacht wird.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er
es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
9.2. Der Kunde darf bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise
kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw.
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollte der Kunde diese wider Erwarten nicht erreichen
können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich
bitte direkt an den Reiseveranstalter, jam reisen GmbH, Steindamm 97 in 20099 Hamburg.
9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen
Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter, jam reisen GmbH, Steindamm 97 in 20099 Hamburg, geltend
zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei beim örtlichen Reisebüro des Kunden genügt nicht. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
9.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine
Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines
Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrsdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche
geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter
gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.
9.7. Ausschluss: Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des
Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter
die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises,
von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche
Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger
Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter
hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter
übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung
zu vertreten hat.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße
Reisepapiere verfügt, kann von der Reise
ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
11. Wirksamkeit
Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der
Preise des vorherigen Katalogs.
12. Allgemeines
12.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
13. Veranstalter der Reisen
13.1. Ist der Veranstalter der Reisen nicht jam reisen GmbH, so ist er im Leistungsblock
namentlich erwähnt.
jam reisen GmbH - Steindamm 97 - D 20099 Hamburg
Geschäftsführer: Nico Vogler, Christian Mertgen, Tim Vogler
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg
Handelsregister Hamburg HR B 84